Bei dem Begriff Lynchmob hat man klassischerweise eine Horde aufgebrachter Bürger in einer gottverlassenen Westernstadt vor Augen, die bewaffnet mit Fackeln und Heugabeln laut skandierend vor das örtliche Gefängnis zieht, um das Gesetz in die eigenen Hände zu nehmen und mit den vom Sheriff inhaftierten Banditen sprichwörtlich „kurzen Prozess“ zu machen. Als sich am Abend des 27. März knapp 50 Menschen vor dem Polizeikommissariat im niedersächsischen Emden einfanden, unterschieden sich ihre Motive nur geringfügig von denen der Lynchmobs vergangener Tage: Man forderte die sofortige Herausgabe eines 17-jährigen Berufsschülers, der verdächtigt wurde, in einem Parkhaus einen Sexualmord an einem elfjährigen Mädchen begangen zu haben. Den Rufen der Anwesenden zufolge, hatte man zudem nicht weniger als besagten „kurzen Prozess“ im Sinn. Zusätzliche Brisanz erhielt der Vorfall dadurch, dass sich kurze Zeit später herausstellte, dass der junge Mann unschuldig war.
Wie hatte es zu diesem archaischen Vorfall kommen können? Nachdem die Polizei eine Aufnahme der Überwachungskamera am Tatort veröffentlicht hatte, war auf Facebook eine hitzige Debatte unter den Bürgern entbrannt, wer der junge Mann auf den Bildern sein könnte. Diese Aktivierung der Web-Gemeinde bei öffentlichen Fahndungen ist mittlerweile eine gängige Praxis. Im Gegensatz zur Suche über die klassischen Medien kommt der Fahndung im Web 2.0 jedoch ein interaktives Element zu, das in diesem Fall unheilvolle Früchte trug: Nach der Verhaftung des 17-Jährigen tauchten bald der Klarname und die Anschrift des Festgenommenen sowie Fotos seines Wohnhauses auf Facebook auf. Zudem mehrten sich martialische Aufrufe zur Selbstjustiz, aus denen sich der Flash-/Lynchmob formte. Das Urteil der Web-Gemeinde fiel schlussendlich ebenso eindeutig wie falsch aus. Hierbei darf zudem nicht unerwähnt bleiben, dass sowohl Boulevardmedien als auch verschiedene Newssites die Unterscheidung zwischen Verhaftetem und Täter aussparten.
Oberstaatsanwalt Werner Südbeck will nun gegen die Urheber der Lynchaufrufe vorgehen. Dabei drängt sich die Frage auf, inwiefern diese unerwünschten Nebenwirkungen der öffentlichen Online-Fahndungen eine kritische Reflexion der Methode bewirken werden. Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) sieht jedenfalls nach Angaben des Spiegels (14/2012) auch nach Emden keinen Grund dafür, die Fahndung über soziale Netzwerke zu überdenken.